Informationsmaterial

Hier finden Sie Hintergrundinformationen, Leitfäden und Vorlagen für Ihre Antragstellung in Horizont Europa.

Kompass

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Als Unterstützung für die Beantragung von Fördergeldern aus dem Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa stellen wir auf dieser Seiten einige Hintergrundinformationen, Vorlagen und Leitfäden für Sie zur Verfügung.

Förderinstrumente

RIA: Research and Innovation Actions (Forschungs- und Innovationsmaßnahmen)

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen werden als Verbundprojekte mit Konsortiumspartnern aus verschiedenen Ländern durchgeführt. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, neue Erkenntnisse in Form von Grundlagenforschung oder der Entwicklung und Erprobung von Technologien und Verfahrensweisen zu gewinnen.

Die Förderquote liegt bei 100% der förderfähigen direkten Kosten. Als indirekte Kosten werden pauschal 25% der direkten Kosten übernommen.

IA: Innovation Actions (Innovationsmaßnahmen)

Auch die Innovationsmaßnahmen werden als Verbundprojekte durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Entwicklung veränderter bzw. verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Maßnahmen umfassen zum Beispiel das Erstellen von Prototypen, Tests, Demonstrationen oder Pilotprojekte.

Die Förderquote liegt bei 70% der förderfähigen direkten Kosten. Gemeinnützige
(non-profit) Einrichtungen erhalten 100% der förderfähigen direkten Kosten. Als indirekte Kosten werden pauschal 25% der direkten Kosten übernommen.

CSA: Coordination and Support Actions (Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen)

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen werden als Einzel- oder als Verbundprojekte durchgeführt. Sie dienen der forschungsbegleitenden Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, dem Capacity Building und der Kommunikation.

Die Förderquote liegt bei 100% der förderfähigen direkten Kosten. Als indirekte Kosten werden pauschal 25% der direkten Kosten übernommen.

Beteiligungsregeln

Teilnahmebereichtigt an Horizont Europa sind natürliche Personen (z.B. Einzelforschende und Kunstschaffende), juristische Personen (z.B. Universitäten und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen und Vereine) sowie internationale Organisationen.

In Verbundprojekten gilt die sogenannte 3-aus-3-Regel. Das bedeutet das einem Projektkonsortium mindestens 3 voneinander unabhängige Einrichtungen aus 3 unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder Assoziierten Staaten angehören. Dabei muss mindestens ein Projektpartner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen, es sei denn in einem Programmbereich (z.B. dem Europäischen Forschungsrat) oder einem Arbeitsprogramm gelten andere Regelungen.

Kriterien zur Begutachtung von Anträgen

Förderanträge in Horizont Europa werden anhand der folgenden 3 Begutachtungskriterien bewertet:

1.Exzellenz: Relevante Kriterien sind hier etwa die Ziele des Projektes und die Adressierung des Topics, das Konzept, die eingesetzten Methoden sowie der Fortschritt im Vergleich zum Forschungsstand und das Innovationspotential des Vorhabens.

2. Wirkung/Impact: Bei diesem Kriterium geht es um die konkreten Auswirkungen des Projekts und dessen Maßnahmen auf die Gesellschaft und somit um die Erhöhung des Impact. Relevant sind z.B. der Verbreitungs- und Verwertungsplan des Projekts sowie Ziel- und Nutzergruppen, die angesprochen werden.

3. Qualität und Effizienz der Durchführung: darzulegen z.B. durch einen detaillierten Arbeitsplan, den Budgetplan sowie die Ausgestaltung des Projektkonsortiums.

Vorlagen für Ihren Förderantrag

Die jeweils aktuellste und gültige Version der Dokumente finden Sie auf den Seiten des Funding & Tender Portals.

Nützliche Links zur Antragstellung