Co-funding für nicht-förderfähige Drittstaaten: Leitfaden aktualisiert
Einige nicht-förderfähige Drittstaaten, die am Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa teilnehmen möchten, stellen eigene Gelder zur Verfügung, um die Teilnahme ihrer Forschungseinrichtungen und Firmen trotzdem zu gewährleisten.
Diese nationalen Gelder (Co-Funding) müssen gesondert beantragt werden. Hierzu hat die EU-Kommission den Leitfaden zu Co-funding-Mechanismen von in Horizont Europa nicht förderfähiger Drittstaaten aktualisiert.
Download Leitfaden: