Japans Assoziierung an Horizont Europa beschlossen
Wie Ende letzten Jahres angekündigt, sind die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und Japan zur Assoziierung Japans an Horizont Europa zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Bis zur finalen Unterzeichnung gilt eine Übergangsregelung.
Diese erlaubt, dass in Japan ansässige Organisationen und Firmen im Arbeitsprogramm 2026/2027 als Beneficiaries teilnehmen können, also EU-Zuwendungen erhalten und dabei auch die Rolle als Projektkoordinator übernehmen. Bislang beziehen sich die Assoziierungsvereinbarungen hauptsächlich auf die zweite Fördersäule des Forschungsrahmenprogramms.