Horizont Europa: Ausschluss bestimmter ungarischer Einrichtungen von Vertragsabschlüssen

Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Dezember 2022 einen Durchführungsbeschluss verabschiedet, wonach mit bestimmten ungarischen Einrichtungen vorerst keine rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf den EU-Haushalt eingegangen werden dürfen.

Dazu zählen auch Grant Agreements oder andere Förderzusagen im Rahmen von Horizont Europa. Diese Maßnahme dient dem Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. Laufende Projekte sind von den Maßnahmen nicht betroffen. Es ist auch weiterhin möglich, in Horizont Europa Anträge mit den betroffenen ungarischen Einrichtungen einzureichen. Die Dauer der Einschränkungen ist aber nicht absehbar, daher ist es ratsam, das Projektkonsortium so zusammenzustellen, dass das Projekt auch ohne die ungarische Beteiligung zuwendungsfähig wäre.

Eine Liste der betroffenen Hochschulen sowie weitere wichtige Informationen finden Sie hier